Sehr geehte Frau Majstorivic Sehr geehrter Herr Davatz Ich komme zurück auf die in o. e. Sache Ende 2007 geführte Korrespondenz. Bei der von Herrn Davatz kritisierten Passage in der online-Publikation der Fachinformation handelte es sich um ein Versehen der Documed. Die Rubrik "Weitere Angaben" wird bei Textrevisionen, welche in den Supplementa-Druckausgaben publiziert werden, als Verweis auf den vollständigen Text in der gedruckten Version im Arzneimittel-Kompendium der Schweiz eingefügt. Dies ausschliesslich in den Fällen, wo aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Benützerfreundlichkeit bei Textrevisionen nicht der vollständige Text im Supplementum wiedergegeben wird, sondern nur die geänderten Abschnitte. Da die gedruckten und die online-Versionen durch Documed gemeinsam bearbeitet und koordiniert publiziert werden, enthielt auch die online-Version von Textrevisionen die Rubrik "weitere Angaben" mit einem Hinweis auf den vollständigen Text im Druckwerk. Dieser Verweis ist in den online-Versionen nicht erforderlich, da diese im Gegensatz zu den gedruckten Versionen immer den vollständigen Text enthalten. Der Verweis in den online-Versionen wird deshalb aufgrund unserer Intervention bei der Documed inzwischen unterdrückt. Damit ist die Angelegenheit für Swissmedic erledigt. Ich danke für Ihre Kenntnisnahme und grüsse Sie freundlich Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut Andreas Balsiger Betts Leiter Bereich Recht Hallerstrasse 7 Postfach CH-3000 Berne 9 Tel. +41 31 322 02 03 / Fax +41 31 322 04 67 mailto: andreas.balsiger@swissmedic.ch www.swissmedic.ch