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Das BAG folgt nicht den gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Medikamenten in die Schweizer Spezialitätenliste

1. Massgebend für die Aufnahme eines Produkts in die Schweizerische Spezialitätenliste ist die Swissmedic-Urkunde:

 http://www.admin.ch/ch/d/sr/832_112_31/a30.html#fn3

2. Nun gibt es aber Hersteller von Spitalpackungen welche bei der Swissmedic nur die Grosspackung registrieren weil die Registratur weiterer Urkunden zu viel Zeit und Aufwand kostet. Physiogel ist ein Beispiel-Produkt. Die 20er Packung ist bei der Swissmedic registriert.

3. Die e-mediat verwaltet für das BAG die SL. Dabei platziert die e-mediat auch ihren privaten Pharmacode an zentraler Stelle in den elektronische verfügbaren Daten, welche das BAG zum Download zur Verfügung stellt. Der Pharmacode ist jedoch in keinster Art und Weise Bestandteil des Anmeldeverfahrens beim BAG für die SL.

4. Bei Spitalpackungen schreibt das BAG folgendes in den allgemeinen Bestimmungen:

 3. Berechnung der Arzneimittel bei der Abgabe durch ÄrztInnen, Pflegeheime und Spitäler. 

 Wird nur eine Tagesdosis aus einer Originalpackung (OP) abgegeben, so ist der Preis der verabreichten Menge proportional
 dem Publikumspreis der verwendeten  Packung zu verrechnen.

 Falls bei der Verwendung von Ampullen nicht die ganze OP aufgebraucht wird, so ist der Preis für die verabfolgte Anzahl
 Ampullen proportional dem Publikumspreis der verwendeten Packung zu verrechnen.

Somit gehört der Preis der 20er Packung in die SL, solange diese bei der Swissmedic registriert ist.

5. Das BAG hat mir mündlich bestätigt, dass sie den Pharmacode nicht pflegen.

6. Wenn die e-mediat aus Eigeninteresse nun den Pharmacode in die SL einfügt und dabei obige gesetzlichen Bestimmungen missachtet, so dürfte aus gesetzlicher Sicht das Produkt in der SL nicht abgerechnet werden wenn die 1-er Packung bei der Swissmedic nicht registriert ist.

7. Zur Zeit vergibt die e-mediat in diesem Fall für einen EAN-Code einfach einen zweiten Pharmacode für die 1-er Packung, welche jedoch _nicht_ von der Swissmedic zugelassen ist. Im XML wird aber gleichzeitig der EAN-Code von der 20-er Packung angegeben.

8. Somit zwingt die e-mediat jedem Spital seinen Pharmacode auf, der jedoch rechtlich, bezüglich der SL in keiner Art und Weise bindend ist.

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Page last modified on October 14, 2010, at 04:25 PM