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Produkte die in der SL sind haben einen Schadenersatz-Anspruch gegenüber dem BAG wenn sie nicht korrekt abgerechnet werden.

20.2.2012

Wir haben heute nochmals mit Herr Krayenbühl vom BAG Rücksprache genommen.

Falls der SL-Preis (EFP und PP) vom BAG aus einem kommerziellen Datenstamm verschwindet, und Ihr Produkt dann nicht mehr abgerechnet werden könnte bei der Krankenkasse, dann haben Sie Recht auf ein Schadensersatz Anspruch gegenüber dem BAG. Warum? Weil Ihr Produkt per Gesetz korrekt in der SL registriert wurde und das BAG die Preise korrekt publiziert hat in seinen XML-Daten auf der BAG Homepage. Es ist Sache der Krankenkasse diese Produkte korrekt abzurechnen. Genau dafür publiziert das BAG ja seine kostenlosen XML-Daten.

Falls Sie die jährliche Rechnung von Refdata bezahlt haben (ihr Produkt hat ein Pharmacode), dann können sie davon ausgehen, dass ihre Basisdaten in allen kommerziellen Datenstämmen der Betreiberin der Refdata-DB vorhanden sind. An dieser Stelle schlagen wir jedoch vor, dass Sie sich über den genauen vertraglichen Stand der Dinge zwischen Refdata und dessen Datenbank Betreiber informieren, damit Sie ihre Rechte besser kennenlernen.

Mit obigen zwei Punkten können Sie ruhig schlafen und bewusst Kosten sparen, falls Sie das wünschen.

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