Zum Packungen.xls das die Swissmedic monatlich publiziert:
Swissmedic hat einen gesetzlichen Informationsauftrag. Wie weit der geht, ist bei gewissen Themen detailliert vorgegeben, in
anderen Bereichen liegt der Detailgrad der Information im Ermessensbereich von Swissmedic. Natürlich muss auch die
Vertraulichkeit sensibler Themen gewahrt bleiben. Die Information bezüglich Arzneimittel hat eine längere Geschichte. Bezüglich
der Arzneimittellisten hat Swissmedic, soweit ich mich erinnere, erst relativ einfache Listen im PDF-Format zur Verfügung
gestellt. Später sind, nicht zuletzt auf Wunsch von externen Stakeholdern, Excel-Listen hinzugekommen und der Detailgrad der
Listen (z. B. Info bis auf Level Packungen) hat sich zunehmend erhöht. Der Zweck der Listen kann so nicht explizit angegeben
werden. Die Sache ist historisch gewachsen.
Zugelassene Arzneimittel erscheinen immer dann nicht in der Datei Packungen.xls, wenn keine Packungen zugelassen sind, d. h.
wenn es sich um Exportzulassungen oder Komplementärarzneimittel handelt. Wenn sich eine Firma dann entschliesst, das
Arzneimittel dennoch in der Schweiz zu vertreiben, muss sie die Packungen bei Swissmedic beantragen. Ist diese Zulassung
erfolgt, dann erscheint das Arzneimittel zusätzlich in der Liste mit den Packungen.
Homöopatische und anthroposophische Arzneimittel ohne Indikation werden ohne Packungen zugelassen.