Anfangs November 2011
Sehr geehrte Frau Dr. Salome von Greyerz
Das elektronische Patientendossier der Schweiz darf nicht durch die Privatwirtschaft missbraucht werden um Ihre proprietären Standards zu erzwingen. Wir haben im Schweizer Gesundheitswesen eine Tendenz, dass die Privatwirtschaft das Gesetz missbraucht um sich selber zu bereichern.
Bei der Erstellung vom Patientendossier ist es wichtig, dass die Dokumentation zum Format vom Datenaustausch beim Bund liegt und dass der Bund die letzte Instanz ist, welche darüber entscheidet ob das Datenformat angepasst wird oder nicht. Diese Aufgabe darf nicht an die Privatwirtschaft outgesourct werden!
Bei der Abrechnung und Zuweisung von Medikamentendaten zum Patientendossier muss z.B. der offizielle, nicht proprietäre EAN-Code verwendet werden; Codes von privaten Gesellschaften, die nicht auf einer gesetzlichen Grundlage basieren, müssen von Gesetztes wegen verboten werden in der Verwendung im Bereich der Schnittstelle.
Der Grund dafür ist einfach: Die Privatwirtschaft darf nicht in die Versuchung kommen einen eigenen proprietären Standard durch eine geschickte Umschiffung der gesetzlichen Grundlage zu erzwingen. Die Privatwirtschaft darf nicht in die Versuchung kommen eine Parallelwelt aufzubauen und die Kosten für ihren proprietären Standard über die Krankenkassenprämie (gesetzlich gefordert) abzuwälzen. Heute ist das zum Teil der Fall.
Das elektronische Patientendossier wird kommen. Die Daten und Codes welche im elektronischen Patientendossier zur Identifikation von Leistungen, Medikamente, Mittel- und Gegenstände, etc verwendet werden, müssen immer über den amtlich geforderten Code (häufig ist das der EAN-Code) laufen.
Zur Zeit ist sich die Politik dessen nicht 100% bewusst.
Ich möchte Sie bitten diese Information an sämtliche E-Health Verantwortlichen beim Bund weiterzuleiten, inkl. dem Herr Bundesrat persönlich.
Mit freundlichen Grüssen
Zeno R.R. Davatz
ywesee GmbH